Während des Bauprozesses kann es zu Bränden kommen. Beim Bau des Kühlhauses sollten Reishülsen in die Isolierschicht gefüllt und die Wände mit einer feuchtigkeitsbeständigen Struktur aus zwei Filzen und drei Ölen behandelt werden. Wenn sie auf eine Feuerquelle stoßen, verbrennen sie.
Bei Wartungsarbeiten kann es zu Bränden kommen. Bei der Wartung von Rohrleitungen, insbesondere beim Schweißen von Rohrleitungen, ist die Gefahr von Bränden sehr hoch.
Beim Abriss von Kühlhäusern kann es zu Bränden kommen. Wenn das Kühllager abgerissen wird, verbrennen das Restgas in der Rohrleitung und die große Menge brennbarer Materialien in der Isolierschicht zu einer Katastrophe, wenn sie auf einen Brandherd stoßen.
Leitungsprobleme verursachen Brände. Unter den Bränden in Kühlhäusern sind Brände, die durch Leitungsprobleme verursacht werden, am häufigsten. Alterung oder unsachgemäße Verwendung elektrischer Geräte können Brände verursachen. Auch die unsachgemäße Verwendung von Beleuchtungslampen, Kühlraumventilatoren und elektrischen Heiztüren in Kühlräumen sowie die Alterung von Kabeln können Brände verursachen.
Vorbeugende Maßnahmen:
Regelmäßige Brandschutzinspektionen von Kühlhäusern sollten durchgeführt werden, um Brandgefahren auszuschließen und sicherzustellen, dass die Feuerlöscheinrichtungen vollständig und einfach zu bedienen sind.
Kühllager sollten separat eingerichtet werden, bei lOsten nicht mit dicht besiedelten Produktions- und Verarbeitungshallen „verbunden“, um zu verhindern, dass giftiger Rauch nach einem Brand im Kühllager auf die Produktions- und Verarbeitungshallen übergreift.
Das im Kühlhaus verwendete Polyurethanschaummaterial sollte mit Zement und anderen nicht brennbaren Materialien beschichtet sein, um eine Freilegung zu vermeiden.
Die Drähte und Kabel im Kühlhaus sollten beim Verlegen durch Rohre geschützt sein und keinen direkten Kontakt mit dem Polyurethan-Isoliermaterial haben. Die Stromkreise sollten regelmäßig auf ungewöhnliche Zustände wie Alterung und lockere Verbindungen überprüft werden.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 14. Januar 2025