Während der Bauphase besteht Brandgefahr. Beim Bau des Kühlhauses sollten Reishülsen als Dämmschicht verwendet und die Wände mit einer feuchtigkeitsdichten Struktur aus zwei Lagen Filz und drei Ölen behandelt werden. Bei Kontakt mit einer Brandquelle brennen sie.
Bei Wartungsarbeiten besteht häufig Brandgefahr. Insbesondere bei der Instandhaltung von Rohrleitungen, vor allem beim Schweißen, ist die Brandgefahr sehr hoch.
Beim Abriss von Kühlhäusern besteht häufig Brandgefahr. Wenn beim Abriss des Kühlhauses Restgase in den Rohrleitungen und große Mengen brennbarer Materialien in der Isolierschicht auf eine Brandquelle treffen, können diese zu einer Katastrophe führen.

Leitungsprobleme können Brände verursachen. Unter den Kühlhausbränden machen Brände durch Leitungsprobleme den größten Anteil aus. Auch die Alterung oder unsachgemäße Verwendung elektrischer Geräte kann Brände verursachen. Unsachgemäße Verwendung von Beleuchtungslampen, Kühlhauslüftern und elektrischen Heiztüren in Kühlhäusern sowie die Alterung von Kabeln können ebenfalls Brände auslösen.
Präventive Maßnahmen:
Regelmäßige Brandschutzinspektionen von Kühlhäusern sollten durchgeführt werden, um Brandgefahren zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Feuerlöscheinrichtungen vollständig und einfach zu bedienen sind.

Die Kühlräume sollten separat eingerichtet werden, bei lDer Osten ist nicht mit dicht besiedelten Produktions- und Verarbeitungswerkstätten „verbunden“, um zu verhindern, dass sich nach einem Brand im Kühlhaus giftiger Rauch auf die Produktions- und Verarbeitungswerkstätten ausbreitet.
Das im Kühlhaus verwendete Polyurethanschaummaterial sollte mit Zement und anderen nicht brennbaren Materialien beschichtet werden, um eine Freilegung zu vermeiden.
Die Leitungen und Kabel im Kühlhaus müssen beim Verlegen durch Rohre geschützt werden und dürfen nicht in direkten Kontakt mit dem Polyurethan-Isoliermaterial kommen. Die Stromkreise sind regelmäßig auf Auffälligkeiten wie Alterung und lockere Verbindungen zu überprüfen.

Veröffentlichungsdatum: 14. Januar 2025

