Normen für die Installation und den Bau von Kühlräumen

1. Anforderungen an die Gebäudeumgebung

  • Bodenbehandlung: Der Boden desKühlhausDer Boden muss um 200–250 mm abgesenkt und die Vorbehandlung abgeschlossen sein. Das Kühlhaus benötigt Bodenabläufe und Kondensatablaufrohre, das Gefrierlager hingegen nur außenliegende Kondensatablaufrohre. Der Boden des Tiefkühllagers muss mit Heizdrähten (als Reservesatz) ausgelegt und vor dem Aufbringen der Dämmschicht mit einer 2 mm dicken Schutzschicht versehen werden. Die unterste Schicht des Tiefkühllagers kann ohne Heizdrähte auskommen.
  • Anforderungen an Dämmplatten: Material: Polyurethanschaum, beidseitig lackiertes Stahlblech oder Edelstahlblech, Dicke ≥ 100 mm, schwer entflammbar und frei von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW). Paneel: Innen- und Außenseite bestehen aus farbigem Stahlblech. Die Beschichtung muss ungiftig, korrosionsbeständig und lebensmittelhygienisch sein. Montage: Die Fugen müssen dicht und 1,5 mm breit sein und mit einem durchgehenden und gleichmäßigen Dichtmittel beschichtet werden.
  • Anforderungen an Lagertore: Typ: Drehtür, automatische einseitige Schiebetür, einseitige Schiebetür. Türrahmen und Türkonstruktion müssen wärmebrückenfrei sein. Lagertore für niedrige Temperaturen müssen über eine integrierte elektrische Heizung verfügen, um ein Einfrieren der Dichtung zu verhindern. Das Lagertor muss eine Sicherheitsentriegelung, ein leichtes Öffnen und Schließen sowie eine glatte und ebene Dichtungsfläche aufweisen.

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  • Ausstattung des Lagers: Der Boden des Tiefkühllagers muss mit einer elektrischen Heiz- und Frostschutzvorrichtung sowie einer automatischen Temperaturregelung ausgestattet sein. Die Beleuchtung im Lager muss feuchtigkeits- und explosionsgeschützt sein und eine Beleuchtungsstärke von >200 Lux aufweisen. Alle Geräte und Anlagen müssen korrosions- und rostfrei sein und den Anforderungen der Lebensmittelhygiene entsprechen. Rohrleitungsdurchführungen müssen abgedichtet, feuchtigkeitsbeständig, wärmeisoliert und glatt sein.

2. Installation von Luftkühlern und Rohrleitungen

  • Installation von Luftkühlern: Position: Mittig und waagerecht, entfernt von der Tür, montieren. Befestigung: Nylonschrauben verwenden und zur Erhöhung der Tragfläche quadratische Holzklötze auf der oberen Platte anbringen. Abstand: 300–500 mm Abstand zur Rückwand einhalten. Luftstromrichtung: Sicherstellen, dass die Luft nach außen strömt. Den Lüftermotor während des Abtauvorgangs abschalten.

  • Installation der Kältemittelleitungen: Die Temperaturfühlereinheit des Expansionsventils muss nahe am horizontalen Rückluftrohr angebracht und isoliert sein. Das Rückluftrohr muss mit einem Ölrücklaufbogen versehen sein und im Kühlraum über ein Verdampfungsdruckregelventil verfügen. Jedes Kühlhaus muss mit einem separaten Kugelhahn am Rückluftrohr und an der Flüssigkeitszuleitung ausgestattet sein.
  • Installation der Abflussrohre: Die Rohrleitung innerhalb des Lagers sollte so kurz wie möglich sein. Die Rohrleitung außerhalb des Lagers muss ein Gefälle aufweisen, um einen reibungslosen Abfluss zu gewährleisten. Das Abflussrohr des Tiefkühllagers muss isoliert, das des Gefrierlagers mit einem Heizdraht versehen sein. Das externe Anschlussrohr muss mit einem Siphon ausgestattet sein, um das Eindringen heißer Luft zu verhindern.

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3. Berechnung der Kühlhauslast

  • Kühlraum und GefrierschrankDie Kältelast wird mit 75 W/m³ berechnet, der Koeffizient wird entsprechend dem Volumen und der Türöffnungshäufigkeit angepasst. Für einen einzelnen Kühlraum muss ein zusätzlicher Koeffizient von 1,1 berücksichtigt werden.
  • Verarbeitungsraum: Der offene Verarbeitungsraum wird mit 100 W/m³ berechnet, der geschlossene Verarbeitungsraum mit 80 W/m³. Der Koeffizient wird je nach Volumen angepasst.
  • Auswahl von Luftkühler und Kühlaggregat: Wählen Sie Luftkühler und Kühlaggregat entsprechend Art, Temperatur und Luftfeuchtigkeit des Kühlhauses. Die Kälteleistung des Luftkühlers muss die Kühllast des Kühlhauses übersteigen, und die Kälteleistung des Kühlaggregats muss mindestens 85 % der Kühllast des Kühlhauses betragen.


Veröffentlichungsdatum: 18. März 2025