Entsorgung beschädigter Waren in Supermärkten

Gemüse- und Obstauslage im Supermarkt (3)

Entsorgung beschädigter Waren in Supermärkten

Beschädigte Waren in Supermärkten sind Waren, die im Vertriebsprozess beschädigt werden, Qualitätsmängel aufweisen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist und die daher nicht mehr regulär verkauft werden können. Das Verkaufsvolumen dieser Waren ist hoch, und die Menge an beschädigten Waren nimmt stetig zu. Der Umgang mit beschädigten Waren beeinflusst Kosten und Gewinn des Einkaufszentrums und ist somit ein wichtiger Indikator für dessen Managementqualität.

Umfang der beschädigten Waren

1. Unterteilt in Kategorien: beschädigte Ware, Fehlmengen, schlechte Qualität, unvollständige Kennzeichnung, Verschlechterung, unzureichende Messung, gefälschte und minderwertige Ware, „drei Nein“-Ware, abgelaufenes Verfallsdatum, ungenießbar usw.

2. Gemäß den Vertriebsketten wird er in zwei Teile unterteilt: vor dem Betreten des Geschäfts (einschließlich der Bestellungen, die von der Einkaufsabteilung, dem Vertriebszentrum und dem Lager im Geschäft aufgegeben werden) und nach dem Betreten des Geschäfts (vor und nach dem Einräumen ins Regal).

3. Je nach Schadensgrad: Rückgabe möglich oder nicht, Verkauf zu einem reduzierten Preis möglich oder Verkauf zu einem reduzierten Preis nicht möglich.

Verantwortlichkeiten für die Verwaltung beschädigter Waren

Gemäß dem Warenkreislauf ist die Abteilung (einschließlich Einkaufsabteilung, Vertriebszentrum und Lager) für die Verwaltung des Kreislaufabschnitts verantwortlich, in dem die beschädigte Ware auftritt.

 

1. Die Einkaufsabteilung ist zuständig für die Bearbeitung von minderwertigen, gefälschten und nachgemachten Produkten sowie von Produkten mit drei Mängeln („drei Nein“). Sie ist außerdem verantwortlich für beschädigte, fehlende, verdorbene, über- oder unterverwendbare Produkte, die innerhalb von drei Tagen nach Eingang im Distributionszentrum festgestellt werden. Die Abteilung ist zuständig für die Anpassung, Preisreduzierung und Verschrottung dieser beiden Warengruppen und trägt die Verantwortung für etwaige wirtschaftliche Verluste.

2. Das Distributionszentrum ist für die Abwicklung folgender Vorgänge verantwortlich: Warenannahme bei Anlieferung an die Filiale, Feststellung beschädigter, fehlender oder minderwertiger Ware; Feststellung beschädigter oder kurz vor dem Verfallsdatum stehender Ware während der Lagerung; Qualitätsprüfung innerhalb von drei Tagen nach Warenannahme in der Filiale. Produkte, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten. Das Distributionszentrum ist für die Klärung und den Ausgleich von Verlusten in diesen drei Kategorien sowie für wirtschaftliche Schäden verantwortlich.

3. Die Warenabteilung des Geschäfts ist verantwortlich für die Bearbeitung folgender Fälle: beschädigte Ware bei der direkten Warenannahme; beschädigte oder fehlende Ware nach dem Einräumen in die Regale; Produkte, deren Verfallsdatum überschritten ist und die vor und nach dem Einräumen in die Regale verdorben sind; mutwillig verursachte Beschädigung und wertlose Ware vor und nach dem Einräumen in die Regale; nach dem Verkauf festgestellte verdorbene, ungenießbare oder unbrauchbare Ware. Sie ist verantwortlich für die Anpassung, Preisreduzierung und Verschrottung der oben genannten fünf Warenarten und trägt die Verantwortung für wirtschaftliche Verluste.

Grundsätze für den Umgang mit beschädigten Waren

 

1. Waren mit beschädigter Verpackung, die noch genießbar oder gebrauchsfähig sind, können nach der Bearbeitung ins Regal gestellt werden. Sie sollten sofort sortiert und versiegelt und anschließend wieder ins Regal gestellt werden, um Warenverluste zu minimieren.

2. Alle Produkte, die aufgrund minderwertiger Qualität beschädigt sind, deren kritische Haltbarkeitsdauer nicht erreicht ist oder die aufgrund des Transports des Lieferanten gefälscht oder minderwertig sind, sowie alle Produkte, die aufgrund von „drei Fehlern“ nicht verfügbar sind, werden zurückgeschickt.

3. Beschädigte Waren, die an den Lieferanten zurückgesendet werden können, werden vom Vertriebszentrum oder Geschäft rechtzeitig sortiert und verpackt. Für die Abwicklung von Rücksendungen und Umtausch ist speziell geschultes Personal zuständig.

4. Beschädigte oder nicht umtauschbare Waren werden gemäß den Vorgaben der zuständigen Behörde entweder im Preis reduziert oder verschrottet.

 Gemüse- und Obstauslage im Supermarkt (2)

Die Verfahren zur Überprüfung, Meldung und Handhabung beschädigter Waren sind strikt einzuhalten, und die Bearbeitungsbefugnis ist angemessen zu nutzen, um Folgeschäden für das Unternehmen bei der Handhabung beschädigter Waren zu vermeiden.


Veröffentlichungsdatum: 21. Dezember 2021