1. Die gebaute Umwelt
(1) Vor dem Bau des Kühlhauses ist der Benutzer verpflichtet, den Boden des Kühlhauses um 200-250 mm abzusenken und den Boden vorzubereiten;
(2) Unter jedem Kühlraum müssen Bodenabläufe und Kondensatablaufrohre vorhanden sein. Im Gefrierschrank gibt es keinen Bodenablauf, und die Kondensatablaufrohre müssen außerhalb des Kühlraums angeordnet sein;
(3) Für die Tiefkühllagerung ist die Verlegung von Fußbodenheizungsdrähten erforderlich, die anschließend anderweitig genutzt werden können. Nach der Verlegung der Heizdrähte kann die Bodenisolierung mit einer ca. 2 mm dicken Schutzschicht aufgebracht werden. Befindet sich die Tiefkühllagerung im untersten Geschoss, dürfen keine Heizdrähte auf dem Boden der Tiefkühllagerung verlegt werden.
2. Wärmedämmplatte
Die Dämmplatte muss der nationalen Norm entsprechen und über einen Prüfbericht des Amtes für technische Überwachung verfügen.
2.1 Isoliermaterial
Als Wärmedämmmaterial sollten Polyurethanschaum-Verbundplatten mit beidseitig kunststoffbeschichtetem Stahlblech oder Edelstahlblech verwendet werden. Die Dicke des Dämmmaterials muss mindestens 100 mm betragen. Es muss schwer entflammbar und FCKW-frei sein. Die Zugabe von Verstärkungsmaterialien in gewissem Umfang zur Leistungssteigerung ist zulässig, darf die Wärmedämmleistung jedoch nicht beeinträchtigen.
2.2 Isolierte Paneelfassade
(1) Die inneren und äußeren Paneele bestehen aus farbigen Stahlplatten.
(2) Die Beschichtung von farbigen Stahlplatten muss ungiftig, geruchlos und korrosionsbeständig sein und den internationalen Lebensmittelhygienevorschriften entsprechen.
2.3 Allgemeine Leistungsanforderungen an das Hitzeschild
(1) An der Montagefuge der Wärmedämmplatte darf kein Wärmedämmmaterial freiliegen, und es dürfen keine Unebenheiten mit einer Wölbung von mehr als 1,5 mm auf der Fugenfläche vorhanden sein.
(2) Die Oberfläche der Wärmedämmplatte muss eben und glatt sein und darf keine Verformungen, Kratzer, Beulen oder Unebenheiten aufweisen.
(3) Verstärkungsmaßnahmen innerhalb der Wärmedämmplatte sind zulässig, um die mechanische Festigkeit zu verbessern; die Wärmedämmwirkung darf dadurch jedoch nicht verringert werden.
(4) Das umgebende Material der Wärmedämmplatte muss aus dem gleichen hochdichten, harten Material bestehen wie das Wärmedämmmaterial; andere Materialien mit hoher Wärmeleitfähigkeit sind nicht zulässig.
(5) Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um Kältebrücken an den Verbindungsstellen zwischen den Wärmedämmwandpaneelen und dem Boden zu verhindern.
(6) Die Fugen zwischen den Wärmedämmplatten müssen mit Glaskleber oder einem anderen ungiftigen Kleber abgedichtet werden, der keinen eigentümlichen Geruch verströmt, keine schädlichen Stoffe freisetzt, den Anforderungen an die Lebensmittelhygiene entspricht und eine gute Dichtungsleistung aufweist.
(7) Die Verbindungskonstruktion zwischen den Wärmedämmplatten muss den Druck zwischen den Stößen und die feste Verbindung der Stöße gewährleisten.
2.4 Anforderungen an die Installation des Hitzeschilds
Die Fugen zwischen den Lagerplatten müssen dicht sein, die Spaltbreite zwischen den beiden Platten darf 1,5 mm nicht überschreiten, und die Konstruktion muss stabil und zuverlässig sein. Nach dem Zusammenfügen der Lagerplatten sind alle Fugen mit einem durchgehenden und gleichmäßigen Dichtmittel zu versehen. Die Querschnittsstrukturen der verschiedenen Fugen werden im Folgenden beschrieben.
2.5 Schematische Darstellung des Spleißens von Bibliotheksplatinen
Bei einer Dachspannweite von über 4 m oder bei Belastung des Kühlhausdachs muss dieses angehoben werden. Die Position des Bolzens sollte mittig auf der Dachplatte gewählt werden. Um eine möglichst gleichmäßige Kraftverteilung auf die Dachplatte zu gewährleisten, sind, wie in der Abbildung dargestellt, Winkelprofile aus Aluminiumlegierung oder Pilzkopfprofile zu verwenden.
2.6 Dichtungsanforderungen für die Fugen von Wärmedämmplatten im Lager
(1) Es ist sicherzustellen, dass das Wärmedämmmaterial der Wandplatte an der Fuge zwischen Wandplatte und Boden eng mit dem Wärmedämmmaterial im Fußboden verbunden ist und eine zuverlässige Abdichtung und Feuchtigkeitsschutzbehandlung vorliegt.
(2) Wenn die Fugen von Wärmedämmplatten durch Gießen und Aufschäumen vor Ort abgedichtet und verklebt werden, ist zunächst sicherzustellen, dass die Wärmedämmstoffe der beiden Wärmedämmplatten eng aneinander haften. Anschließend ist die Fugenfläche mit Dichtungsband gleichmäßig zu verkleben, um Lücken zu beseitigen und eine feste Verbindung der Dämmung zu gewährleisten.
(3) Das Dichtungsmaterial an den Verbindungsstellen der Wärmedämmplatten muss alterungsbeständig, korrosionsbeständig, ungiftig, geruchsneutral und frei von Schadstoffen sein, den Anforderungen der Lebensmittelhygiene entsprechen und eine gute Dichtungsleistung aufweisen. Das Dichtungsmaterial darf sich an der Naht nicht verschieben oder verrutschen, um eine dichte und gleichmäßige Abdichtung zu gewährleisten.
(4) Wird Dichtungsband zum Abdichten der Fugen von Wärmedämmplatten verwendet, darf die Fugengröße nicht größer als 3 mm sein.
(5) Die Wärmedämmplatten, aus denen der Speicherkörper besteht, müssen in Höhenrichtung einstückig sein, ohne horizontale Mittelfugen.
(6) Die Dicke der Isolierschicht des Kühlraumbodens sollte ≥ 100 mm betragen.
(7) Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den „Kältebrückeneffekt“ für die Hebeösenkonstruktion des Daches des Lagerkörpers zu reduzieren, und die Löcher in den Hebeösen sollten abgedichtet werden.
(8) Die Wärmeleitfähigkeit des Materials des mit der Lagerwand verbundenen Hebepunkts sollte gering sein, und die Innenfläche des Lagers sollte ebenfalls mit einer Kappe aus demselben Material bedeckt sein.
3. Anforderungen an vorgefertigte Kühlhaustüren
1) Das vorgefertigte Kühlhaus ist mit drei Türtypen ausgestattet: Drehtür, automatische einseitige Schiebetür und einseitige Schiebetür.
2) Die Anforderungen an Dicke, Oberflächenschicht und Wärmedämmleistung der Kühlraumtür entsprechen denen der Lagerpaneele, und die Konstruktion des Türrahmens und der Tür sollte keine Wärmebrücken aufweisen.
3) Alle Türrahmen von Tiefkühllagern sollten mit elektrischen oder mittelwarmen Heizgeräten ausgestattet sein, um ein Einfrieren der Türdichtung zu verhindern. Bei Verwendung elektrischer Heizungen müssen entsprechende Schutzvorrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sein.
4) Die Türen von kleinen Kühl- und Gefrierschränken sind manuell angeschlagene Seitentüren. Die Oberfläche der Tür muss der Oberfläche der Wärmedämmplatte entsprechen. Es dürfen keine Kältebrücken zwischen Türgriff und Türrahmen entstehen, und der Türöffnungswinkel muss über 90 Grad liegen.
5) Die Tür des Kühlraums ist mit einem Türschloss ausgestattet, und das Türschloss verfügt über eine Sicherheitsentriegelungsfunktion.
6) Alle Lagertore müssen leichtgängig und flexibel zu öffnen und zu schließen sein. Die Dichtfläche zwischen Türrahmen und Tor muss glatt und eben sein und darf keine Verformungen, Grate oder abstehende bzw. freiliegende Schraubenenden aufweisen, die Kratzer und Reibung verursachen könnten. Die Dichtung kann am Rand des Türrahmens angebracht werden.
4. Bibliothekszubehör
1) Bei Tiefkühllagerung (Lagertemperatur <-5°C) müssen unterirdisch elektrische Heiz- und Frostschutzvorrichtungen sowie eine automatische Temperaturregelung installiert werden, um ein Einfrieren und eine Verformung der Unterseite der Lagerplatte wirksam zu verhindern.
2) Das Lager ist mit feuchtigkeits- und explosionsgeschützten Leuchtstofflampen ausgestattet, die bis -25 °C einwandfrei funktionieren. Die Lampenschirme müssen feuchtigkeitsbeständig, korrosionsbeständig, säure- und laugenbeständig sein. Die Beleuchtungsstärke im Lager muss den Anforderungen für den Wareneingang, -ausgang und die Warenlagerung entsprechen; die Bodenbeleuchtung muss über 200 Lux liegen.
3) Alle Geräte und Ausrüstungen im Kühlhaus sollten mit einer Korrosionsschutz- und Rostschutzbehandlung versehen sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Beschichtung ungiftig ist, Lebensmittel nicht verunreinigt, keinen Eigengeruch aufweist, leicht zu reinigen ist, die Vermehrung von Bakterien erschwert und den Anforderungen an die Lebensmittelhygiene entspricht.
4) Die Rohrleitungsöffnungen müssen abgedichtet, feuchtigkeitsbeständig und wärmeisoliert sein, und die Oberfläche sollte glatt sein.
5) Der Tieftemperatur-Kühlraum sollte über eine Druckausgleichsvorrichtung verfügen, um übermäßige Druckunterschiede im Kühlraum und Verformungen des Kühlraums durch plötzliche Temperaturänderungen zu verhindern und zu beseitigen.
6) Entlang des Ganges außerhalb des Kühlhauses sollten Antikollisionsvorrichtungen installiert werden. Im Inneren des Lagertors sollte ein kältebeständiger, transparenter Kunststoffvorhang angebracht werden.
7) Der Temperaturanzeiger muss in der Nähe des Lagertors installiert werden.
8) Der Kühlraum muss mit einem Bodenablauf ausgestattet sein, damit das Abwasser bei der Reinigung des Kühlraums abgeleitet werden kann.
5. Normen für die Auswahl von Hauptmaterialien und Zubehör
Alle Materialien müssen den nationalen Normen entsprechen und über ein Konformitätszertifikat sowie einen Prüfbericht des Technischen Überwachungsbüros verfügen.
Installationsnormen für Luftkühler und Rohre
1. Kühlerinstallation
1) Der Luftkühler muss weit entfernt von der Lagertür, mittig an der Wand, installiert werden und muss nach der Installation waagerecht ausgerichtet sein.
2) Der Luftkühler wird auf dem Dach montiert und muss mit speziellen Nylonschrauben (Material Nylon 66) befestigt werden, um die Bildung von Kältebrücken zu verhindern.
3) Bei der Befestigung des Luftkühlers mit Bolzen müssen auf dem Dach quadratische Holzklötze mit einer Länge von mehr als 100 mm und einer Dicke von mehr als 5 mm angebracht werden, um die Tragfläche der Lagerwand zu vergrößern, eine Verformung der Lagerwand zu verhindern und die Bildung von Kältebrücken zu vermeiden;
4) Der Abstand zwischen dem Luftkühler und der Rückwand beträgt 300-500 mm oder richtet sich nach den vom Hersteller des Luftkühlers angegebenen Maßen;
5) Die Windrichtung des Luftkühlers kann nicht umgekehrt werden, um sicherzustellen, dass der Luftkühler nach außen bläst.
6) Beim Abtauen des Kühlraums muss der Lüftermotor abgeklemmt werden, um zu verhindern, dass während des Abtauvorgangs heiße Luft in den Kühlraum geblasen wird.
7) Die Beladehöhe des Kühlraums sollte mindestens 30 cm niedriger sein als die Unterkante des Luftkühlers.
2. Installation der Kältemittelleitung
1) Bei der Installation des Expansionsventils muss das Temperaturfühlermodul am oberen Teil des horizontalen Luftrücklaufrohrs befestigt werden, wobei ein guter Kontakt mit dem Rückluftrohr sicherzustellen ist. Die Außenseite des Rückluftrohrs sollte isoliert werden, um zu verhindern, dass das Temperaturfühlermodul durch die Lagertemperatur beeinträchtigt wird;
2) Bevor das Luftrücklaufrohr des Luftkühlers aus dem Lagerhaus herausgeführt wird, muss am unteren Ende des Steigrohrs ein Ölrücklaufbogen installiert werden.
3) Wenn der Kühlraum und der Kühllager- oder Mitteltemperaturschrank eine gemeinsame Einheit bilden, muss ein Verdampfungsdruckregelventil installiert werden, bevor die Rückluftleitung des Kühlraums mit den Leitungen anderer Kühllager- oder Mitteltemperaturschränke verbunden wird;
4) In jedem Kühlhaus müssen unabhängige Kugelhähne an der Luftrückführungsleitung und der Flüssigkeitszuleitung installiert werden, um die Inbetriebnahme und Wartung zu erleichtern.
Die Auswahl, das Schweißen, Verlegen, Befestigen und die Wärmedämmung anderer Rohrleitungen müssen gemäß den in den „Normen für Werkstoffe, Konstruktion und Inspektion von Kälterohrleitungen“ festgelegten Standards erfolgen.
3. Installation des Abflussrohrs
1) Die innerhalb des Lagers verlaufende Abflussleitung sollte so kurz wie möglich sein; die außerhalb des Lagers verlaufende Abflussleitung sollte an einer unauffälligen Stelle an der Rück- oder Seite des Kühlhauses verlegt werden, um Kollisionen zu vermeiden und das Erscheinungsbild zu beeinträchtigen;
2) Das Abflussrohr des Kühlventilators sollte ein gewisses Gefälle nach außen aufweisen, damit das Abtauwasser problemlos aus dem Kühlraum abfließen kann.
3) Bei Kühlräumen mit einer Betriebstemperatur von weniger als 5 °C muss das Abflussrohr im Lagerraum mit einem Isolierrohr (Wandstärke größer als 25 mm) ausgestattet sein.
4) Im Abflussrohr des Gefrierschranks muss ein Heizdraht installiert werden.
5) Das Verbindungsrohr außerhalb des Lagers muss mit einem Geruchsverschluss versehen sein, und es muss eine gewisse Flüssigkeitsabdichtung im Rohr gewährleistet sein, um zu verhindern, dass eine große Menge heißer Luft von außerhalb des Lagers in das Kühlhaus gelangt;
6) Um zu verhindern, dass das Abflussrohr verschmutzt und verstopft, muss jeder Kühlraum mit einem separaten Bodenablauf für das Abtauwasser ausgestattet sein (Kühlschränke können im Inneren des Kühlraums installiert werden, Gefrierschränke müssen im Freien aufgestellt werden).
4. Andere technische Normen
Die Errichtung des Maschinenraums, der Belüftung, der Befestigung der Anlage usw. erfolgt in strikter Übereinstimmung mit den „Bau- und Prüfnormen für den Anlagenbau“.
Die elektrotechnische Errichtung des Kühlhauses sollte gemäß den „Normen für die Errichtung und Inspektion von Elektroanlagen“ erfolgen.
5. Berechnung der Kühlhauslast
Die genaue Kühlraumbelegung sollte mithilfe einer Berechnungssoftware ermittelt werden. Gängige Programme sind beispielsweise Wittboxnp 4.12 und Crs.exe. Falls Faktoren wie Lebensmittellagerung, Lagertemperatur, Lagerdauer, Anzahl der Türöffnungen und Anzahl der Bediener nicht feststellbar sind, können folgende Schätzmethoden verwendet werden:
5.1 Die Kühllast von Kühlschränken und Gefrierschränken wird nach W0 = 75 W/m³ pro Kubikmeter berechnet und mit den folgenden Korrekturfaktoren multipliziert.
1) Wenn V (Volumen des Kühlraums) < 30 m³, beträgt der Multiplikationsfaktor A = 1,2 für Kühlräume mit häufigeren Türöffnungen.
2) Bei 30 m³ ≤ V < 100 m³ und häufigem Öffnen der Tür im Kühlhaus beträgt der Multiplikationsfaktor A = 1,1.
3) Bei einem Volumen von V ≥ 100 m³ und häufigen Türöffnungen im Kühlhaus beträgt der Multiplikationsfaktor A = 1,0.
4) Bei einem einzelnen Kühlhaus ist der Multiplikationsfaktor B = 1,1, andernfalls B = 1
Endgültige Kühllast W=A*B*W0*Volumen
5.2 Lastabgleich zwischen den Verarbeitungsvorgängen
Bei offenen Verarbeitungsräumen wird mit W0 = 100 W/m³ pro Kubikmeter berechnet und mit den folgenden Korrekturkoeffizienten multipliziert.
Für den geschlossenen Verarbeitungsraum rechnen Sie gemäß W0=80W/m3 pro Kubikmeter und multiplizieren Sie mit dem folgenden Korrekturkoeffizienten.
1) Wenn V (Volumen des Verarbeitungsraums) < 50 m³, multiplizieren Sie mit dem Faktor A = 1,1
2) Wenn V≥50 m³, ist der Multiplikationsfaktor A=1,0
Die endgültige Kühllast W=A*W0*Volumen
5.3 Unter normalen Umständen beträgt der Lamellenabstand des Kühlventilators im Verarbeitungsraum und Kühlhaus 3–5 mm und im Gefrierschrank 6–8 mm.
5.4 Die Kälteleistung der gewählten Kälteanlage muss mindestens der Kühlspeicherlast/0,85 entsprechen, und die entsprechende Verdampfungstemperatur muss 2-3 °C niedriger sein als die Verdampfungstemperatur des Luftkühlers (Widerstandsverluste müssen berücksichtigt werden).
Veröffentlichungsdatum: 30. Januar 2023

